Einleitung
Nach der Deregulierung von Spielerberatern in 2015, kam es zu jahrelangen Debatten und Diskussionen zwischen der FIFA und anderen Fußballverbänden. Nun beginnt eine neue Ära im Bereich der Spielerberatung und -vermittlung. Am 9. Januar 2023 traten die neuen FIFA Spielervermittler-Regularien (FFAR) in Kraft. Die wichtigsten Punkte der neuen Vorschriften:
- Obergrenzen für Provisionsgebühren
- Einführung des FIFA Clearing House
- Verbot der Mehrfachvertretung
- Einführung des neuen Lizenzierungssystems mit Abschlussprüfung
In diesem Blogbeitrag stellen wir eine umfassende Erklärung bereit. Diese beinhaltet alle wichtigen Punkte, die ein Berater nach Implementierung der neuen Regelungen beachten muss. Sowohl bestehende als auch angehende Berater müssen ein vollständiges Verständnis für die Auswirkungen der neuen Vorschriften entwickeln, um in Zukunft rechtliche Probleme zu vermeiden.
Lizenzierung und Prüfung
Gemäß den neuen Regularien muss ein Kandidat mehrere Schritte erfolgreich abschließen, um als Spielerberater mit offizieller Lizenz handeln zu können. Diese Schritte haben wir folglich aufgelistet:
1. Zulassungskriterien erfüllen
Ein Bewerber muss zunächst einen Lizenzierungsantrag über die Plattform der FIFA oder des Nationalverbands ausfüllen. Ein Teil dieses Prozesses befasst sich mit den Eignungsvoraussetzungen, die ein Kandidat erfüllen muss. Dazu gehören neben anderen Eignungsüberprüfungen auch ein freies Vorstrafenregister. Die Anforderungen sind hier aufgelistet. Ein Bewerber darf…
- …keine falschen oder irreführenden Angaben in der Bewerbung machen.
- …nicht angeklagt oder verurteilt sein.
- …keine Suspendierung, Disqualifikation oder Streichung durch einen Sportverband oder einer Aufsichtsbehörde vorweisen.
- …keine Verstöße in Bezug auf Ethik und berufliches Verhalten begangen haben.
- …als Funktionär oder Angestellter der FIFA, einer Konföderation, eines Nationalverbands, einer Liga, eines Klubs oder einer anderen Organisation, die die Interessen von Klubs vertritt, zu fungieren. Die einzige Ausnahme hiervon ist, wenn ein Bewerber in ein Gremium einer dieser Körperschaften berufen oder gewählt wurde, um die Interessen von Spielerberatern zu vertreten.
- …kein Interesse an einem Verein, einer Akademie oder einer Liga haben.
- …vor der Antragstellung nicht die Dienste eines Spielerberaters ohne Lizenz erbracht haben.
- …niemals persönlich bankrott gewesen sein oder Mehrheitsaktionär eines Unternehmens gewesen sein, das Insolvenz angemeldet hat oder liquidiert wurde.
- …im Jahr vor der Bewerbung nicht Teil eines Sportwettenunternehmens oder einer Sportwettenorganisation gewesen sein.
Hinweis: Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von der FIFA selbst untersucht und geregelt. Diese Anforderungen müssen auch während der gesamten Zeit, in der die Person als Spielerberater tätig ist, eingehalten werden. Geschieht dies nicht, führt dies zum Entzug der Lizenz.
2. Prüfung bestehen
Das neue Reglement der FIFA verlangt, dass Personen, die eine Beraterlizenz erhalten möchten, eine neue Abschlussprüfung bestehen müssen. Die Prüfung ist offen, kann aber nur in drei Sprachen abgelegt werden: Englisch, Spanisch und Französisch. Die wichtigsten Details der Prüfung sind folglich zusammengefasst:
- Kandidaten, die als berechtigt bestätigt werden, werden eingeladen, die Prüfung an dem von ihrem Nationalverband zugewiesenen Prüfungsort abzulegen.
- Kandidaten müssen möglicherweise eine Gebühr zahlen, um die Prüfung abzulegen.
- Die FIFA legt die Daten und die Häufigkeit der Prüfungen für die Kandidaten fest. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass es zwei Prüfungen pro Jahr stattfinden: im März und im September. Die erste neue Prüfung findet am 19. April 2023 statt. Offizieller Bewerbungsschluss dafür ist der 15. März 2023.
- Die Prüfung besteht aus 20 Multiple-Choice-Fragen, die in 60 Minuten beantwortet werden müssen. Dies entspricht einem durchschnittlichen Zeitfenster von 3 Minuten pro Frage. Kandidaten sollen dabei verschiedene Szenarien und Fallstudien in Betracht ziehen und die beste Antwort auf jede Frage oder Situation auswählen. Die Bestehensgrenze muss noch offiziell angegeben werden. Es wird jedoch erwartet, dass sie bei 75% liegen wird. Dies bedeutet, dass 15 von 20 möglichen Antworten richtig sein müssen.
- Die Fragen basieren nur auf der FIFA-Gesetzgebung und nicht auf den Gesetzen spezifischer Nationalverbände.
Die sechs Dokumente, die Bestandteil der Prüfung sind, sind nun aufgelistet:
- FIFA Beraterreglement: Wie bereits erwähnt, sind dies alle neuen Regularien, die eingeführt wurden, sowie jene, die nach wie vor anwendbar sind. Dies umfasst alles von Provisions- und Repräsentationsverträgen bis hin zur Vertretung von Jugendspielern und Exklusivität. Es wird erwartet, dass 15 der 20 möglichen Fragen auf diesen Vorschriften beruhen, während die verbleibenden fünf Fragen auf den folgenden Regularien basieren.
- Reglement zum Status und Transfer von Spielern (RSTP): Dies ist das wichtigste FIFA-Dokument, das die Registrierung von Spielern, die Vertragsangelegenheiten, die Entschädigungszahlungen, den Einfluss Dritter und die Gerichtsbarkeiten umreißt.
- FIFA Statuten: Diese beschreiben die Gesetzgebung sowie die allgemeinen Regeln und Vorschriften für die Tätigkeit der FIFA.
- FIFA Ethikkodex: Darin werden die Verhaltensregeln im Fußball sowie die daraus resultierenden Sanktionen und Disziplinarmaßnahmen umrissen. Die Verfahren und Entscheidungsmethoden im Fall von Streitigkeiten sind ebenfalls darin enthalten.
- FIFA Disziplinarreglement (FDC): Dies ist ein umfassenderer und komplexerer Bericht zu verschiedenen Disziplinarstrafen und -verstößen: von Doping und Körperverletzung bis hin zu Fälschung und Korruption. Außerdem werden die verschiedenen an Sanktionsverfahren beteiligten Stellen und Organisationen erläutert.
- FIFA Guardians – Child Safeguarding Toolkit: Dieses Dokument klärt über den Schutz von Minderjährigen und Spielern im Allgemeinen auf.
Hinweis: Spielerberater, die die Prüfung bestanden haben, die vor der Deregulierung im Jahr 2015 durchgeführt wurde, müssen die neue Prüfung nicht ablegen. Sie müssen aber weiterhin die von der FIFA festgelegten jährlichen Bildungsanforderungen erfüllen. Berater, die ihre Lizenz nach 2015 erhalten haben und weiterhin tätig sein möchten, haben bis zum 1. Oktober 2023 Zeit, um die Prüfung zu bestehen und sich an das neueste Lizenzierungssystem zu halten.
3. Lizenzgebühr zahlen
Diese Gebühr wird ab sofort direkt an die FIFA und nicht mehr an einen Nationalverband gezahlt. Das bedeutet auch, dass diese Gebühr von der FIFA standardisiert und allgemein festgelegt ist. Wird die jährliche Lizenzgebühr nicht bezahlt, erlischt der Status eines Kandidaten als Spielerberater oder er erhält seine Lizenz erst gar nicht.
4. Lizenz erhalten
Die Lizenz gewährt die Möglichkeit, als Spielerberater zu handeln. Sie bleibt gültig, solange der Kandidat weiterhin die Zulassungskriterien erfüllt und die jährlichen Lizenzgebühren bezahlt. Darüber hinaus führt die FIFA ein System für die berufliche Weiterbildung (CPD) ein. Ein Spielerberater muss im Rahmen dessen jährlich nachweisen, dass er seinen Kenntnisstand über die relevanten Vorschriften aufrechterhält, um weiterhin eine gültige Lizenz zu besitzen.
Hinweis: Die oben aufgeführten Verfahren zur Erlangung einer Lizenz treten am 9. Januar in Kraft. Die FIFA hat jedoch eine „Übergangszeit“ für Spielerberater ermöglicht, die bereits über eine Lizenz verfügen. Diese Übergangszeit bietet ein Zeitfenster bis zum 1. Oktober 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Spielerberater, die an einem Transfer beteiligt sind, unter dem neuen FFAR lizenziert sein.
Provisionsobergrenzen
Als Teil des neuen Reglements hat die FIFA ebenfalls Provisionsobergrenzen eingeführt. Dies dient in erster Linie dazu, so viel Geld wie möglich im Spiel zu halten. Die von der FIFA für Beraterdienste eingeführten Provisionsbeschränkungen im Rahmen einer einzelnen Transaktion lauten wie folgt:
- Die erste Zeile bezieht sich explizit auf einen Berater, der im Namen des Spielers (Individual) als Klienten handelt. Liegt die Jahresvergütung des Spielers über 200.000$ (oder dem gleichen Betrag in einer anderen Währung), hat der Berater Anspruch auf 3% dieser Summe. Wenn jene Vergütung weniger als 200.000$ beträgt, hat der Berater Anspruch auf 5%.
- Engaging Entity bedeutet einfach aufnehmender Verein. Wenn das Jahresgehalt des Spielers über 200.000$ liegt, hat der Berater Anspruch auf 3% dieses Betrags vom aufnehmenden Verein; oder 5 %, wenn er unter 200.000 $ liegt.
- Wenn die vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien vorliegt und der Berater sowohl den Spieler als auch den aufnehmenden Verein vertritt wird der Provisionsprozentsatz sinngemäß verdoppelt. Wenn der Spieler jährlich weniger als 200.000$ verdient, hat der Berater Anspruch auf 10 % davon: 5% durch Vertretung des Spielers und 5% durch Vertretung des Vereins. Wenn das Gehalt über 200.000$ liegt, hat der Berater Anspruch auf 6% (3% vom Spieler, 3 % vom Verein). Diese Form ist die einzig zulässige Mehrfachvertretung von Parteien.
- Wenn der Berater den verkaufenden/abgebenden Verein (Releasing Entity) als seinen Klienten vertritt, hat er Anspruch auf 10% des Jahresgehalts des Spielers, unabhängig davon, ob es diese Summe über 200.000$ liegt oder nicht.
Hinweis: Wenn mehrere Berater an einer Leistungserbringung beteiligt sind, berechtigt dies den Berater nicht zu einer Provisionsgebühr, die den entsprechenden gedeckelten Prozentsatz insgesamt übersteigt.
Zusätzlich zur Implementierung von Provisionsobergrenzen und im Interesse finanziellen Transparenz aller globalen stattfindenden Transfers und Transaktionen, hat die FIFA ein zentrales „Clearing House“ entwickelt und eingerichtet. So sollen alle Transaktionen innerhalb des Fußballtransfersystems von dieser einzigen und universellen Clearingstelle dokumentiert werden. Daher werden auch die Beraterprovisionen und Vergütungen direkt von hier gezahlt.
Mehrfachvertretung
Ein Teil des FFAR befasst sich mit der Mehrfachvertretung und zielt darauf ab, Interessenkonflikte und andere moralische und rechtliche Fragen zu bekämpfen, die zuvor in der Praxis präsent waren. Die von der FIFA vorgenommenen Änderungen sind:
- Ein Vermittler sollte seine Dienstleistungen nur im Namen einer Partei erbringen. Es gibt nur eine Ausnahme von dieser Regel (s. nächster Punkt).
- Der Vermittler kann nur dann rechtmäßig im Namen des Spielers und des aufnehmenden Vereins handeln, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Beide Parteien werden auf den daraus resultierenden Interessenkonflikt hingewiesen.
- Die Einzelheiten beider Verträge, einschließlich der Dienstbedingungen und der Vergütungsbedingungen, werden jeder Partei vollständig offengelegt.
- Beide Parteien haben das Recht, in dieser Angelegenheit unabhängigen Rechtsrat einzuholen.
- Der Spieler muss einen bereits bestehenden Repräsentationsvertrag mit dem Vermittler haben, der beim Nationalverband eingereicht wurde.
- Das bedeutet, dass der Vermittler nicht berechtigt ist, gleichzeitig den aufnehmenden Verein und den abgebenden Verein oder den abgebenden Verein und den Spieler, noch alle drei Parteien zu vertreten.
Der primäre Zweck dieser neuen Regelungen besteht in erster Linie darin, Fälle zu verhindern, in denen der Bevollmächtigte alle drei Parteien vertritt. Sie minimieren auch die Interessenkonflikte, die bei Doppelvertretungsvereinbarungen auftreten. Die FIFA schlug diese Änderungen vor, um die Fußballindustrie zu verbessern und die Transparenz von der Arbeit der Spielerberater und von den Transaktionen zu erhöhen. Die FIFA verlässt sich nicht mehr darauf, dass die Nationalverbände ihr eigenes Urteil über die Doppelvertretung fällen. Vielmehr versucht die FIFA, die Vorschriften zu synchronisieren und zu koordinieren, um ein robusteres und konsistenteres System zu schaffen. Die neuen Vorschriften sehen Sanktionen und Strafen vor, wenn sie verletzt werden. Diese Strafen treten in Kraft, wenn ein Berater ein „Vergehen wegen Fehlverhaltens“ begangen hat.
Hinweis: Zu den Strafen gehören u.a. der Verlust der Vergütung für den Berater und möglicherweise der Widerruf der Lizenz.
Weiterhin in kraftstehende Kriterien
Somit haben wir uns mit den neuen Regularien auseinandergesetzt. Der Rest des FFAR enthält aber auch weitere Vorschriften, die unbedingt beachtet werden müssen. Manche davon bestanden bereits vor der Implementierung der neuen Regularien. Die Wichtigsten sind folglich zusammengefasst:
- Die nationalen Fußballverbände haben bis zum 30. September 2023 Zeit, ihre eigenen Bestimmungen für Berater um- und durchzusetzen. Die FIFA kann jedoch auch verlangen, dass sie zur Überprüfung vorgelegt werden. So kann die FIFA sicherstellen, dass die FFAR eingehalten werden.
- Beraterdienstleistungen dürfen nur für einen Klienten erbracht werden, der eine schriftliche Repräsentationsvereinbarung unterschrieben hat.
- Ein Repräsentationsvertrag ist auf eine Dauer von maximal 2 Jahren befristet. Automatische Verlängerungsklauseln sind dabei verboten.
- Die Annäherung eines Agenten an einen Minderjährigen in Bezug auf Beraterdienste darf nur erfolgen, wenn der Minderjährige das Alter erreicht, in dem er seinen ersten Profivertrag unterzeichnen kann, und solange die vorherige schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten eingeholt wurde.
- Ein Berater darf sich nicht vor Ablauf der letzten zwei Monate des bestehenden Vertrags an einen Klienten wenden, der bereits an einen Exklusivvertretungsvertrag mit einem anderen Berater gebunden ist.
- Die Disziplinarkommission und die Ethikkommission der FIFA sind für die Verhängung von Sanktionen bei Verstößen gegen das Reglement zuständig.